Arbeitsgerüst und Schutzgerüst
Für Arbeiten am Dach, oder bei Reparaturen des Dachstuhles muß laut Bau-BG ein Arbeitsgerüst ab einer Höhe von 3 Meter aufgebaut werden, dies kann je nach Bedarf/Ausführung sowohl als Arbeitsgerüst und/oder Schutzgerüst dienen.